Zuständigkeiten im ESV-Düren e. V.
Der Vorstand und die Warte haben Aufgaben und Zuständigkeiten innerhalb des Vereins vereinbart.
Die nachfolgende Aufstellung soll helfen den richtigen Ansprechpartner für Fragen im täglichen
Vereinsgeschehen zu finden. Ich habe Fragen zu...
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Herbert Rübben
- - Mitgliederverwaltung wie Änderung der persönlichen Daten wie z. B. Adresse, Tel., etc.
- - Waffenrechtliche Bestätigungen (im Vertretungsfall)
- - BDS An- und Abmeldungen
- - Meldung Sportlerehrung
- - Mitgliedschaft, An- und Abmeldungen
- - RSB An- und Abmeldungen
- - Waffenrechtliche Bestätigungen
- - Beantragung / Änderung Sportpass sowie Startberechtigung
- - Koordinierung VDES-Meisterschaft
- - Meldung KM/BM/Liga
- - Nadeln bzw. Urkunden für Vereinsmeisterschaft
- - Mitgliedsbeiträge
- - Kassenabrechnung Theke
- - Schießheimvermietung
- - Gästeschlüssel für Schießheim
- - Leitung VM Gewehr
- - Meldung KM/Liga
- - Standaufsicht
- - Absage der Teilnahme und Abrechnung bei KM/BM/LVM
- - Koordinierung Thekenbetrieb
- - Leitung VM Kurzwaffen
- - Meldung KM/Liga
- - Standaufsicht
- - Energieversorgung und Entsorgung; Zählerstände;(Ludwig Klaus im Vertretungsfall)
- - Leitung VM Vorderlader
- - Meldung KM/Liga
- - Standaufsicht
- - Leitung VM BDS Disziplinen
- - Meldung BM/LVM
- - BDS Angelegenheiten Lang- und Kurzwaffe
- - Internet
Dieter Kratzenberg
Helga Viehöver
Gabi Heil
Dieter Viehöver
Agnes Bergsch
Ludwig Klaus
Sebastian Rübben
- Terminabsprache nur in Abstimmung mit Helga Viehöver
Bedürfniss Prüfung / Aufbewahrung
Im Kreis Düren, wird zurzeit, von der Kreispolizeibehörde, die sichere Aufbewahrung,
von WBK pflichtige Waffen, nach § 36 WaffG, überprüft.
Ferner wird der Bedürfnisnachweis überprüft. Hier beruft sich die Kreispolizeibehörde auf das neue Waffengesetz, nachdem
die Behörde 3 Jahre nach Erteilung der ersten waffenrechtlichen Erlaubnis das Fortbestehen des
Bedürfnisses zu prüfen hat (§4 (4) WaffG) Die Schützen werden um einen Nachweis gebeten, dass
sie weiterhin aktiv am Schießsport teilnehmen und um eine Bescheinigung des Vereins,
im welchen sie den Schießsport ausüben.
Sie werden darauf hingewiesen, dass ihnen nur mit dem seinerzeit erstellten Bedürfnisnachweis
die waffenrechtliche Erlaubnis erteilt wurde.
Wann und ob andere Polizeibehörden mit einer Überprüfung anfangen ist zurzeit nicht bekannt.
Aber der Vorstand möchte seine Mitglieder darüber Informieren und darauf hinweisen,
dass er den wirklich aktiven Mitglieder, ein regelmäßiges Schießen bescheinigen,
wenn sie regelmäßig im Jahr trainieren kommen und an Ligawettkämpfen oder
Meisterschaften teilnehmen. Die Mitglieder die nicht am regelmäßigen Schießen teilnehmen,
kann der Vorstand nur bescheinigen, dass sie noch Mitglied im Verein sind. Mehr nicht.