Zuständigkeiten im ESV-Düren e. V.
Der Vorstand und die Warte haben Aufgaben und Zuständigkeiten innerhalb des Vereins vereinbart.
Die nachfolgende Aufstellung soll helfen den richtigen Ansprechpartner für Fragen im täglichen
Vereinsgeschehen zu finden. Ich habe Fragen zu...
-
Herbert Rübben
- - Mitgliederverwaltung wie Änderung der persönlichen Daten wie z. B. Adresse, Tel., etc.
- - Waffenrechtliche Bestätigungen (im Vertretungsfall)
- - BDS An- und Abmeldungen
- - Mitgliedschaft, An- und Abmeldungen
- - RSB An- und Abmeldungen
- - Waffenrechtliche Bestätigungen
- - Beantragung / Änderung Sportpass sowie Startberechtigung
- - Ansprechpartner Kreis, Bezirk, VDES
- - Koordinierung VDES-Meisterschaft
- - Meldung KM/BM/Liga
- - Nadeln bzw. Urkunden für Vereinsmeisterschaft
- - Mitgliedsbeiträge
- - Kassenabrechnung Theke
- - Schießheimvermietung
- - Gästeschlüssel für Vermietungen
Rene Baldt
- - Gebäudemanagement
- - Energieversorgung und Entsorgung; Zählerstände;(Ludwig Klaus im Vertretungsfall)
- - Leitung VM Langwaffe
- - Meldung KM
- - Standaufsicht
- - Leitung VM Kurzwaffe
- - Meldung KM/Liga
- - Ansprechpartner Kreis, Bezirk, VDES
- - Standaufsicht
- - Leitung VM BDS Disziplinen
- - Meldung BM/LVM
- - BDS Angelegenheiten Lang- und Kurzwaffe
- - Internet
Dieter Kratzenberg
Helga Viehöver
Stefan Viethen
Ludwig Klaus
Sebastian Rübben
- Terminabsprache nur in Abstimmung mit Helga Viehöver
Bedürfniss Prüfung
Der Kreis Düren prüft regelmäßig den Bedürfnisnachweis. Hier beruft sich die Kreispolizeibehörde auf das neue Waffengesetz, nachdem
die Behörde 3 Jahre nach Erteilung der ersten waffenrechtlichen Erlaubnis das Fortbestehen des
Bedürfnisses zu prüfen hat (§14 (4) WaffG). Die Schützen werden um einen Nachweis gebeten, dass
sie weiterhin
a) mindestens einmal alle drei Monate innerhalb der letzten 24 Monate den Sport betrieben haben, oder
b) mindestens sechsmal innerhalb eines abgeschlossenen Zeitraums von jeweils zwölf Monaten betrieben haben.
Das gilt jeweils für Lang- und Kurzwaffen. Nach 10-jähriger Mitgliedschaft reicht die Bestätigung der Mitgliedschaft im Verein aus,
im welchem sie den Schießsport ausüben.
Sie werden darauf hingewiesen, dass ihnen nur mit dem seinerzeit erstellten Bedürfnisnachweis
die waffenrechtliche Erlaubnis erteilt wurde.
Aber der Vorstand möchte seine Mitglieder darüber Informieren und darauf hinweisen,
dass er den wirklich aktiven Mitglieder, ein regelmäßiges Schießen bescheinigen,
wenn sie regelmäßig im Jahr trainieren kommen und an Ligawettkämpfen oder
Meisterschaften teilnehmen. Für den Nachweis gegenüber dem Verein ist ein Schießbuch zu führen.
Die Mitglieder die nicht am regelmäßigen Schießen teilnehmen,
kann der Vorstand nur bescheinigen, dass sie noch Mitglied im Verein sind. Mehr nicht.